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Mitarbeitertransfer, Betriebsübergang & Arbeitsrecht im M&A-Kontext

Mitarbeitertransfers und Betriebsübergänge rechtssicher gestalten

Bei Outsourcing-Projekten, Spinoffs, Asset Deals, Unternehmensverkäufen oder sonstigen M&A-Transaktionen stellt sich regelmäßig die Frage, welche Arbeitsverhältnisse mit welchen Arbeitsbedingungen auf den Erwerber übergehen und welche Pflichten der Arbeitgeber im Vorfeld zu erfüllen hat. Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB bspw. schützt die Beschäftigten und bindet sowohl Veräußerer als auch Erwerber an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen. Fehlende oder unzureichende Informationen, unklare Abläufe oder eine verspätete Kommunikation können zu Widersprüchen,  Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat bzw. den Beschäftigten und damit verbunden zu Haftungsrisiken führen.

Ich berate Arbeitgeber umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im M&A-Kontext, zu Betriebsübergangsthemen oder zu sonstigen Gestaltungen eines Mitarbeitertransfers. 

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Leistungen im Überblick

Meine Beratungsschwerpunkte

Betriebsübergang und alternative Transfermodelle

Prüfung und Gestaltung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB sowie Entwicklung alternativer Modelle zum Mitarbeitertransfer, abgestimmt auf Transaktionsstruktur und operative Zielsetzung.

Vermeidung ungewollter Mitarbeitertransfers

Beratung zur Vermeidung nicht beabsichtigter Mitarbeiterübertritte, insbesondere durch klare Abgrenzung von Betriebsteilen, Aufgaben, Ressourcen und organisatorischen Strukturen.

Informationspflichten und Unterrichtungsschreiben

Beratung zu Informationspflichten gegenüber Beschäftigten und Betriebsrat sowie zur Ausgestaltung von Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB.

Folgen des Übergangs für Arbeitsverhältnisse

Beratung zum Übergang von Arbeitsverhältnissen und zu den Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, u. a. mit Blick auf betriebliche Altersversorgung, Tarifbindung, Betriebsratsmandate sowie Betriebsvereinbarungen.

Arbeitsrecht in M&A-Transaktionen

Arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen, insbesondere in der Due Diligence, bei der Bewertung von Deal-Strukturen sowie bei der Koordination arbeitsrechtlicher Maßnahmen mit dem Transaktionsfahrplan.

Haftung, Verantwortlichkeiten und HR-Kosten

Beratung zu arbeitsrechtlichen Haftungsfragen sowie zur Verteilung von Verantwortlichkeiten und HR-Kosten zwischen Veräußerer und Erwerber, einschließlich der Gestaltung vertraglicher Regelungen in der M&A-Dokumentation dazu.

Betriebsübergang aus der Insolvenz

Beratung zu Betriebsübergängen im insolvenzrechtlichen Kontext, insbesondere zu Besonderheiten der Transaktionsstruktur, Informations- und Beteiligungsprozessen sowie zu zeitkritischen Umsetzungsschritten.

Expertise und Arbeitsweise

Durch meine Tätigkeit in führenden deutschen Wirtschaftskanzleien habe ich umfangreiche Erfahrung mit komplexen Transaktionen, Outsourcings und Carve-Out-Projekten gesammelt. Ich kenne sowohl die Perspektive des Erwerbers als auch die des Veräußerers und weiß, welche Risiken und Fallstricke arbeitsrechtliche Themen im M&A-Kontext mit sich bringen.

Ich habe Unternehmen in unterschiedlichen Branchen bei der Planung und Umsetzung von Mitarbeitertransfers, der Harmonisierung übergehender Arbeitsverhältnisse und der arbeitsrechtlichen Due Diligence begleitet. Mandanten schätzen meine strukturierte Herangehensweise, meine hohe Verfügbarkeit und meine Fähigkeit, auch in zeitkritischen Projekten rechtliche Klarheit zu schaffen.

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Typische Fälle und Zielgruppen im Individualarbeitsrecht

Meine arbeitsrechtliche Beratung richtet sich vor allem an:

  • Unternehmen,
    die Gesellschaften oder Geschäftsbereiche von Gesellschaften veräußern oder übernehmen wollen
  • Unternehmen,
    die Outsourcing- oder Spinoff-Projekte planen
  • Personalverantwortliche und HR-Abteilungen,
    die HR-Informationspflichten und Überleitungsprozesse umsetzen müssen
  • Investoren und Erwerber,
    die arbeitsrechtliche Risiken im Rahmen einer Due Diligence überprüfen möchten
  • Unternehmen in Sanierungs- oder Insolvenzsituationen

Mitarbeitertransfers klar strukturieren und rechtssicher umsetzen

Wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung in einem M&A-Projekt, bei einem Mitarbeitertransfer oder einem Betriebsübergang benötigen, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

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