Kompetenzen
Ob Arbeitgeber oder Führungskraft
– wir setzen uns mit Erfahrung, Klarheit und Engagement für Ihre arbeitsrechtlichen Interessen ein. Persönlich. Zielgerichtet. Auf Augenhöhe.
Individualarbeitsrecht
Klar und praxistauglich
Ich biete Arbeitgebern umfassende Beratung im gesamten Individualarbeitsrecht an – von der Arbeitsvertragsgestaltung über die Konzeptionierung variabler Vergütungssysteme, die Harmonisierung von Arbeitsbedingungen im Unternehmen bis hin zur Durchsetzung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote oder der (strategischen) Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich ihrer Umsetzung.
Betriebsverfassungs- und Tarifrecht
Verhandlungsstark an Ihrer Seite
Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften gehören zu meinem täglichen Geschäft. Ich verfüge über umfassende Expertise in tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten – bspw. in der Neustrukturierung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationseinheiten, der Begleitung von Betriebsratswahlen, zur Betriebsratsvergütung, in allen Fragen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung, bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen sowie bei der Abwehr von Streiks oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich der Durchführung einstweiliger Verfügungsverfahren auf deren Unterlassung.
Re- und Umstrukturierungen
Vorausschauend planen, zielgerichtet gestalten
Re- und Umstrukturierungen stellen regelmäßig hohe Anforderungen an Planung und Umsetzung. Darüber hinaus sind gerade (größere) Personalabbaumaßnahmen oder Standortverlegungen oft mit Emotionen belegt, insbesondere in der Belegschaft sowie bei den Arbeitnehmervertretungen.
Ich unterstütze Arbeitgeber umfassend bei ihren Restrukturierungsvorhaben – über die Planung zur Umsetzung der unternehmerischen Ziele, dem Aufsetzen der richtigen Kommunikationsstrategie, bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen einschließlich Einigungsstellenverfahren, bei der Einrichtung von Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften bis hin zur Durchführung des Massenentlassungsanzeigeverfahrens sowie des Ausspruchs betriebsbedingter Kündigungen oder des Abschlusses von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.
Beratung & Vertretung von Führungskräften
Vom Vertragsabschluss bis zur Trennung
Als Vorstand, Geschäftsführer oder leitende Führungskraft tragen Sie besondere Verantwortung. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Verhandlung Ihres Anstellungsvertrags – individuell, durchsetzungsstark und mit Blick auf marktübliche Standards sowie den besonderen Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) oder des Public Corporate Governance Kodex (PCGK).
Auch in Trennungssituationen stehe ich an Ihrer Seite: sei es bei Abberufung, Kündigung oder der einvernehmlichen Beendigung Ihres Anstellungsverhältnisses per Aufhebungsvertrag – lösungsorientiert und diskret. Sollte es erforderlich werden, übernehme ich Ihre Prozessvertretung mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen und der gebotenen Erfahrung vor allen Arbeits- oder ordentlichen Gerichten.
Mein Ziel: Ihre Verhandlungsposition stärken, Ihre Interessen rechtlich absichern und Ihre Reputation im Markt schützen.
Mitarbeitertransfer & Betriebsübergang
Erfahren und umsetzungsstark
Ob Spin-offs, Outsourcings, ganze Betriebsveräußerungen oder konzerninterne Reorganisationsmaßnahmen – bei der Übertragung von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Vertragsarbeitgeber kommt es auf eine kluge Strategie und eine saubere rechtliche Umsetzung an. Ich berate Arbeitgeber dabei, Mitarbeitertransfers und Betriebsübergänge nach § 613a BGB so zu gestalten, dass sie funktionieren – rechtlich klar, sauber organisiert und ohne Überraschungen.
Prozessvertretung
Durchsetzungsstark in allen Instanzen
Ich vertrete Arbeitgeber bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich für Prozessstrategien, die rechtlich überzeugen und wirtschaftlich sinnvoll sind. Ob Kündigungsschutzklage, Vergütungsstreit oder betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren – Sie können sich auf eine engagierte, geordnete und taktisch kluge Prozessvertretung verlassen.
